Energieberatung

Der Anstieg der Energiepreise führt zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen bei den Nebenkosten. Daher stehen viele Hauseigentümer vor der Frage, wie diese Kosten reduziert werden können. Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist beispielsweise abhängig vom Wärmedämmstandard der umgebenden Bauteile, von der installierten Anlage zur Heizung und Warmwassergewinnung und vom Nutzerverhalten. Die Energieberatung zeigt Ihnen auf, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Energieverbrauchs möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei wird auch die Nutzung erneuerbarer Energien untersucht.

Der Vorteil einer Energieberatung durch uns als Architekten liegt in der umfassenden Betrachtung des Gebäudes. So erhalten Sie zusätzlich Hinweise, wie die Maßnahmen ökologisch sinnvoll gestaltet werden können. Sie können von Erfahrungen aus zahlreichen Beratungen und Modernisierungsplanungen profitieren.

Die Energieberatung gibt Ihnen grobe Anhaltswerte über die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen. Durch eine anschließende detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 bieten wir Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe über die Wirtschaftlichkeit der Modernisierungsmaßnahmen. Grundsätzlich gilt: Werden die Maßnahmen im Zuge einer ohnehin notwendigen Instandsetzung durchgeführt, erhöht sich die Wirtschaftlichkeit. Hierzu werden auch Erläuterungen zu möglichen Förderungen gegeben.

Unsere Energieberatung zielt nicht darauf ab, Ihnen zu zeigen, wie Sie mit möglichst aufwendigen Maßnahmen einen vielleicht zweifelhaften Energiestandard erreichen. Vielmehr ist es unser Ziel, ein an Ihren individuellen Bedarf angepasstes und für das Gebäude sinnvolles Energiekonzept zu entwickeln. Unsere Spezialität sind dabei Energiekonzepte für denkmalgeschützte Gebäude.

Als zertifizierte Energieberater bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Energiespar-Rundgang

Die Energiekosten steigen ins unermessliche?

Für eine umfassende Sanierung fehlen derzeit die finanziellen Mittel?

Mit unserer langjährigen Expertise in der energetischen Altbausanierung sehen wir Energieberater schon auf den ersten Blick die energetischen Schwachstellen eines Denkmals oder Altbaus. Einige davon können auch ohne große Sanierung behoben werden. Außerdem gibt es sehr viele Möglichkeiten, die Energiekosten durch ihr persönliches Nutzerverhalten zu senken.

Wir bieten Ihnen einen fachkundigen und informativen Rundgang durch Ihr Gebäude an, bei dem Sie alle Fragen loswerden können, die Sie derzeit bewegen. In der Regel dauert die Beratung etwa 1,5 Stunden.

Der Rundgang kostet 325,- € (brutto), zzgl. Anfahrt (0,65 € je gefahrenen km bei Anfahrten >15km vom Büro entfernt)

Vor-Ort-Energieberatung

Die Vor-Ort-Beratung bietet Ihnen eine umfassende Entscheidungshilfe, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung an Ihrem Gebäude sinnvoll sind. Zu empfehlen ist die Beratung, wenn in nächster Zeit Sanierungsmaßnahmen oder Investitionen bevorstehen. Sie erhalten einen Vergleich der Energieeinspareffekte und der Wirtschaftlichkeit mehrerer individuell mit Ihnen vereinbarter Varianten (z.B. Dämmung der Außenwände, Fenster und Änderungen an der Heizungsanlage). Mit einbezogen werden insbesondere Möglichkeiten der Nutzung regenerativer Energien (z.B. Einbau einer Wärmepumpe und von Solarkollektoren). Dann können wir gemeinsam die beste Variante im Hinblick auf Investitionskosten, mögliche Fördermittel und jährliche Heizkosten herausfinden.

Die Vor-Ort-Energieberatung in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Um die Qualitätsanforderungen des BAFA einzuhalten, darf die Beratung nur von zugelassenen Beratern durchgeführt werden. Die Beantragung der Förderung übernehmen wir mittels einer Vollmacht für Sie.

Die Beratung dient als Nachweis für einen zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder einen Zuschuss beim BAFA.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Beratung für Gebäude- und Wohnungseigentümer, bei deren Gebäude der Bauantrag vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde.

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort:

– Erfassung des Ist- Zustandes des Gebäudes oder der Wohnung an Ort und Stelle, insbesondere der bautechnischen, physikalischen und heizungstechnischen Gegebenheiten,
– Erstellung eines umfassenden schriftlichen Beratungsberichtes, in dem verschiedene Sanierungsvarianten verglichen werden,
– Erörterung der aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis im direkten Gespräch.
-Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Ihre Wunschvariante

Was kostet die Beratung?

Die Beratung wird in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan durch das BAFA bezuschusst. Der Zuschuss bemisst sich nach der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus in einfacher Kubatur kostet die Beratung in der Regel 3.400 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dazu kommen die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans in Höhe von 690 € zzgl. Mehrwertsteuer. Das Paket wird entsprechend der BAFA-Richtlinie mit 1.300 € bezuschusst, so dass sich als Ihr Eigenanteil derzeit 3.448,00 € ergeben. Bei größeren Immobilien oder bei einem größeren Aufwand aufgrund einer differenzierten Gebäudekubatur erhöht sich das Beratungshonorar entsprechend. Das BAFA bezuschusst die Beratung für Gebäude ab 3 Wohneinheiten mit 1.700 €.

Für die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung entstehen Zusatzkosten, die vom BAFA mit 500 € gefördert werden.
Für ein notwendiges Gebäudeaufmass können ebenfalls Zusatzkosten entstehen (siehe nächster Abschnitt). In den Beratungskosten ist eine Anfahrt bis 15km enthalten. Jeder darüber hinaus gehende gefahrene Kilometer wird mit 0,50 € abgerechnet.

Weitere Informationen: www.bafa.de

Ablauf der Beratung

Rufen Sie uns an oder gehen Sie direkt auf unsere Kontaktseite für die Energieberatung. Bitte senden Sie uns alle energierelevanten Unterlagen zu dem Gebäude zu (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, falls vorhanden; Angaben zur Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und ggf. Klimaanlagen; Protokolle des Schornsteinfegers; Verbrauchsabrechnungen -Heizung und Warmwasser- der letzten 3-4 Jahre).
Wir vereinbaren dann einen ersten Beratungstermin, bei dem wir Ihre Wünsche an die Energieberatung besprechen und erste Fragen klären. Anschließend unterbreiten wir Ihnen das Angebot für die Vor-Ort-Energieberatung. Sind keine aktuellen Bestandsunterlagen vorhanden, kann es bei komplexeren Gebäuden mit hohem Erfassungsaufwand zu zusätzlichen Kosten für die Bestandsaufnahme kommen.

Beim Vor-Ort-Termin untersuchen wir die energetischen Eigenschaften der beheizten Gebäudehülle, die bestehende Heizungs- und Warmwasseranlage, die Gebäudebeleuchtung sowie vorhandene Lüftungsanlagen. Nach Einbeziehung Ihrer Wünsche empfehlen wir Ihnen die zu untersuchenden Varianten (Maßnahmenpakete).
In einem komplexen Prozess berechnen wir die Energieeinsparpotenziale der einzelnen Varianten. Um neben dem Erreichen der gesetzlichen Mindestanforderungen auch noch die Energiestandards für eine Fördermittelbeantragung zu erreichen, optimieren wir die Maßnahmenpakete entsprechend. Wir erstellen den Beratungsbericht und erläutern Ihnen die Ergebnisse in einem Abschlussgespräch. Bei Bedarf erhalten Sie die notwendigen Nachweise für die Fördermittelbeantragung (siehe KfW- und BAFA-Baubegleitung als gesonderte Leistung).

Noch Fragen? Rufen Sie an unter 0351-7924176 oder senden Sie eine E-Mail.

Hinweis: Nach einer Vor-Ort-Energieberatung bieten wir den GEG-Nachweis und den Energieausweis zu günstigeren Preisen an!

Weitere Informationen zum Download:

Flyer für die Vor-Ort-Beratung herunterladen

BAFA-Richtlinie

Hier erhalten Sie den Acrobat Reader, den Sie zum Öffnen des Informationsmaterials benötigen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein sehr visueller und leicht verständlicher Energieberatungsbericht, in dem die Wunsch-Sanierungsvariante aus dem vorangegangenen Vergleich vertieft dargestellt wird. Im individuellen Sanierungsfahrplan kann entweder eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung über mehrere Jahre dargestellt werden. Als Sanierungsziel sollte dabei stets ein Effizienzhaus-Niveau erreicht werden. Der iSFP ist Voraussetzung für einen 5% höheren Zuschuss zur Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen.

Was kostet der individuelle Sanierungsfahrplan?

Wenn Sie sich am Ende der Vor-Ort-Energieberatung für Ihre Wunschvariante entschieden haben, können wir Ihnen auf unserer Modellberechnungsgrundlage einen Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Mehrkosten belaufen sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 690 EUR zzgl. MwSt.
Sollten Sie aus einem älteren Energieberatungsbericht einen Individuellen Sanierungsfahrplan wünschen, dann lassen Sie uns den alten Bericht gern zukommen. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot.

Ist der Individuelle Sanierungsfahrplan förderbar?

Ja. Er wird gemeinsam mit der Vor-Ort-Energieberatung gefördert. Der Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatung und den Individuellen Sanierungsfahrplan beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser entsprechend der BAFA-Richtlinie 1.300 €. Gebäude ab 3 Wohneinheiten werden mit 1.700 € bezuschusst.
Die 5% höhere Zuschuss-Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen über das BAFA können nur gewährt werden, wenn auch der Individuelle Sanierungsfahrplan über das BAFA gefördert wurde! Die Beantragung beim BAFA übernehmen wir.

Muss ich alle Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen?

Nein. Beim individuellen Sanierungsfahrplan handelt es sich um eine Beratungsleistung. Sie können später frei entscheiden, ob Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen. Eine 5% höhere Förderung für BAFA-Einzelmaßnahmen erhalten Sie jedoch nur, wenn diese auch im individuellen Sanierungsfahrplan auftauchen.

Energieberatung für Baudenkmäler und Besonders Erhaltenswerte Bausubstanz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat mit dem “KfW-Effizienzhaus Denkmal” ein besonderes Fördersegment innerhalb des Programms “Energieeffizient Sanieren” eingeführt. Gefördert werden Wohngebäude, die als Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer (Denkmalliste oder per Gesetz) oder durch die Kommune als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden. Dabei sind die Anforderungen an die energetischen Maßnahmen erheblich geringer als bei den herkömmlichen Förderprogrammen. Ziel ist es, Denkmalschutz und Klimaschutz gleichwertig zu berücksichtigen.

Wir freuen uns, Ihnen mit der Eintragung in die Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) eine Leistung anbieten zu können, die dazu führt, dass Sie energetische Maßnahmen an historisch wertvollen Gebäuden wirtschaftlich realisieren können und der Charme der Geschichte dabei erhalten bleibt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm auf den Seiten der KfW: Kfw-Effizienzhaus Denkmal

Energieausweis Wohngebäude

Der Energieausweis bietet eine schnelle und kostengünstige Übersicht zum Energieverbrauch eines Gebäudes. Im Rahmen einer Kurzdiagnose werden Sie über energetische Schwachstellen am Gebäude informiert. Sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung werden dargestellt.

Was bei Autos und Haushaltsgeräten bereits Standard ist, ist durch den Energieausweis auch für Gebäude eingeführt worden: Objektive Informationen zum Energieverbrauch. Bereits im Jahre 2002 wurde in Sachsen der Sächsische Energiepass eingeführt. Die anfänglich gewährte Förderung der Erstellung des Energiepasses wurde inzwischen eingestellt. Mit der Energiesparverordnung von 2007 wurde der bundesweite Energieausweis (dena Energiepass für Gebäude) eingeführt.

Der Energieausweis bietet Ihnen als Eigentümer, Hausverwalter, Fondgesellschaft, Makler, Genossenschaft, Rechtsanwalt, Wohnungsbaugesellschaft oder Mieter viele Vorteile:

Der Energieausweis zeigt Potenziale zur Kosteneinsparung auf.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz des Energiebedarfs des Gebäudes.
Der Energieausweis steigert den Wert Ihrer Immobilie.
Der Energieausweis ist ein wichtiges Marktinstrument.
Der Energieausweis ermöglicht die Vergleichbarkeit mehrerer Immobilien in energetischer Hinsicht.
Der Energieausweis fördert den Umwelt- und Klimaschutz.

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist die Vorlage eines Energieausweises in ganz Deutschland zur Pflicht beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung geworden. Dazu wurde von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) ein bundesweiter Energiepass entwickelt und getestet. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Pflicht zum Zugänglichmachen eines Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern bzw. Mietern besteht inzwischen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

In der Energieeinsparverordnung wurde geregelt, ab welchem Zeitpunkt welcher Energieausweis auszustellen ist:

Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Dies gilt ebenso für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.
Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben.
Für Nichtwohngebäude können generell beide Varianten erstellt werden.

Dabei stellt sich die Frage nach den Vor- und Nachteilen der beiden Varianten:

Verbrauchsausweis

Vorteile:

Ist mit geringem Aufwand zu erstellen, da er nur auf den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre basiert.
Er spiegelt daher die Verbrauchssituation des konkreten Gebäudes wider.
Der Verbrauchsausweis bietet vor allem Eigentümern größerer Immobilienbestände die Möglichkeit, kostengünstig Energieausweise (als Massendokumente) zu erwerben.

Nachteile:

Fehlende Transparenz. Es ist nicht ersichtlich, wie das Ergebnis zustande kommt, ob durch Nutzerverhalten, Leerstand oder baulichen Zustand des Gebäudes. Daher ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden nicht möglich.
Studien belegen, dass die Akzeptanz bei Mietern sehr gering ist.
Es können nicht ohne weiteres Modernisierungsempfehlungen abgeleitet oder begründet werden.
Die Einordnung in eine bestimmte Energieeffizienzklasse spiegelt nicht den energetischen Zustand der Gebäudehülle und Anlagentechnik wider.

Bedarfsausweis

Nachteile:

Für die Berechnung ist eine individuelle Begehung des Gebäudes notwendig. Die Berechnungen erfolgen ebenfalls angepasst an die jeweilige Immobilie. Daher ist der Aufwand gegenüber dem Verbrauchsausweis sehr hoch.
Das Ergebnis erfordert klare Erläuterungen, damit der Auftraggeber die Resultate richtig interpretieren kann. Daher darf der Bedarfsausweis nur von speziell ausgebildeten Fachleuten ausgestellt werden.
Der berechnete Bedarf kann sich aus den bereits genannten Gründen erheblich von dem Verbrauch unterscheiden. Dies kann zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führen.

Vorteile:

Der Bedarfsausweis erlaubt eine objektive, vergleichbare Beurteilung des energetischen Niveaus der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Die Energieeffizienzklasse ist zweifelsfrei einzuordnen.
Es lassen sich konkrete Modernisierungsempfehlungen ableiten und begründen.

Wir beraten Sie gerne weiter und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie einfach an unter 0351-7924176 oder senden Sie eine E-Mail

Energieausweis Nicht-Wohngebäude

Wir bieten den Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für Nicht-Wohngebäude an.

Seit dem 01. Januar 2009 wurde der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude zur Pflicht. Dies betrifft zum Beispiel Büro- und Geschäftshäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels, Werkstätten, Fabrikgebäude, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude. In öffentlichen Gebäuden mit über 1000m2 Nutzfläche und regelmäßigem Kundenverkehr ist der Energieausweis dann an gut einsehbarer Stelle auszuhängen.

Berechnung nach Gebäudezonen

Die Berechnung erfolgt nach einem neuen ganzheitlichen Ansatz: In der DIN V 18599 wird der umfangreiche Rechenweg beschrieben. Danach wird das Gebäude zunächst in einzelne, energetisch unterschiedliche Zonen eingeteilt. Dies spiegelt die realen Nutzungsverhältnisse recht wirklichkeitsnah wider. Damit ist es möglich, Verbesserungsmaßnahmen für einzelne Nutzungszonen gegenüberzustellen.

neu … Strom – Licht – Luft – Klima

Hinzu kommt die detaillierte Betrachtung aller energieverbrauchenden Systeme. Wurde bisher lediglich der Aufwand für die Beheizung und die Bereitstellung des Warmwassers berücksichtigt, kommen nun der Stromverbrauch, die Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung hinzu. Diese Faktoren beeinflussen den Energieverbrauch bei Nicht-Wohngebäuden oftmals mehr als der Heizungs- und Warmwasserverbrauch.

Was kostet ein Energieausweis für Nicht-Wohngebäude?

Mit dem Energieausweis für Nicht-Wohngebäude steht Ihnen ein Vermarktungsinstrument zur Verfügung, das die energetische Qualität der Gebäude umfassend darstellt. Das Berechnungsverfahren wird auch für den öffentlich-rechtlichen Nachweis im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens angewandt. Die Kosten für die Berechnung hängen wesentlich von der Anzahl der zu berechnenden unterschiedlichen Gebäudezonen und deren Größe ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Fördermittelberatung

Mehr Informationen zur Fördermittelberatung

GEG-Nachweis für den Bauantrag für Altbauten und Baudenkmäler

Die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Altbauten sind geringer als für Neubauten. Die Behörden überprüfen die Umsetzung im Rahmen des Bauantragsverfahrens. Dort kann die Berechnung des Nachweises:

-entweder nur für die veränderten Bauteile erfolgen
-oder über die DIN V 18599 als ganzheitliches Gebäudemodell berechnet werden. Für letzteres kann auf derselben Berechnungsgrundlage auch ein Energieausweis erstellt werden.
Insbesondere bei Denkmälern oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist die Einhaltung nicht immer möglich. Wir unterstützen Sie bei Abweichungsanträgen mit unserer Expertise aus der Denkmalsanierung.

Bei neu geplanten Anbauten und Erweiterungen gelten gesonderte Nachweisregularien. Darüber hinaus ist ab 50m² zusätzlicher Nutzfläche ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes zu erbringen.

Jede Altbausanierung ist individuell. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung der öffentlich-rechtlichen GEG-Nachweise angepasst an Ihre Bedürfnisse.

Sie möchten mehr als das gesetzliche Minimum dämmen? Dann bietet sich vorab eine Energieberatung an, um die bestmöglich Kombination aus Dämmmaßnahmen, Anlagentechnik und entsprechenden BEG-Fördergeldern für Sie zu ermitteln.

Neben dem GEG-Nachweis führen wir auch Brand- und Schallschutznachweise durch. Diese Leistungen bieten wir im Rahmen der Genehmigungsplanung an.

Wir beraten Sie gerne weiter und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie einfach an unter 0351-7924176 oder senden Sie eine E-Mail.