Aktuelles

29 Jan

Aktuelles zu Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen!

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändern häufig ihre Förderprogramme. An dieser Stelle wollen wir Sie zeitnah über wichtige Änderungen informieren.

Wir weisen insbesondere auf den Zuschuss von 50% für die baubegleitende Architektenleistung (max. 4.000 €) hin.

Durch die Umsetzung des Klimapakets der Bundesregierung wurden einige Zuschüsse stark erhöht. Die aktuellen Neuerungen im Einzelnen:

KfW

  • Der Tilgungszuschuss im Darlehensprogramm „Energieeffizient Sanieren 151“  sowie der Zuschuss im Programm 430 ist verdoppelt worden. Bei Erreichen des Standards „Effizienzhaus Denkmal“ beträgt der Tilgungszuschuss nun 25%. Die Darlehenshöhe wurde auf 120.000 € pro Wohneinheit erhöht. Bei Nicht-Wohngebäuden wurde der Tilgungszuschuss im Denkmalprogramm auf 17,5% erhöht. Weitere Informationen…
  • Gas-Brennwertthermen werden nur noch im Rahmen des Effizienzhausstandards gefördert.
  • Eine Übersicht der Förderprogramme der KfW für Privatpersonen können sie hier erhalten. Wenn Sie als Unternehmer ein Gebäude sanieren möchten, finden Sie hier weitere Informationen.

BAFA

Steuer-AfA