Aktuelles zu Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen! – Mit Erklärvideos!
Zum 1. November 2020 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Gebäudenergiegesetz (GEG) ersetzt. Dabei verbindet das GEG die Inhalte der EnEV mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. Hinsichtlich der Anforderungen an bestehende Gebäude gab es jedoch nur geringfügige Änderungen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in einem Artikel der Verbraucherzentrale: GEG – Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz?
Wichtiger ist jedoch, dass der Bund seine Förderung im Bereich der energetischen Sanierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu strukturiert hat. Wesentliche Neuerungen sind:
- Zuschüsse werden ab sofort über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben, Kredite weiterhin über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Die Fördersätze und die Anforderungen bleiben grundsätzlich gleich. Kleinere Verbesserungen wurden z.B. bei den Zuschüssen zur Baubegleitung vorgenommen.
- Eigenleistungen sind nicht mehr förderfähig!
- Als Maßnahmenbeginn gilt ab sofort der Abschluss des ersten Liefer- bzw. Leistungsvertrages. Die Planung kann weiterhin vor der Beantragung erfolgen.
- Bei der KfW wird nur noch ein Antrag für unterschiedliche Programme gestellt.
- Die Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen.
Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Sie wollen den schnellen Überblick?
In den folgenden Erklärvideos der KfW wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie unsere leistungen als Energie-Effizienz-Experten anschaulich erläutert:
Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Beantragung von Fördermitteln für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude, insbesondere für Baudenkmale.