Aktuelles

3 Jan

Aktuelles zu Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen!

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändern häufig ihre Förderprogramme. An dieser Stelle wollen wir Sie zeitnah über wichtige Änderungen informieren.

Wir weisen insbesondere auf den Zuschuss von 50% für die Energieberatungskosten sowie die baubegleitende Architektenleistung hin.

Die aktuellen Neuerungen im Einzelnen:

KfW

  • Abweichende Anforderungen für denkmalgeschützte Immobilien: Bei Baudenkmälern können die Standardanforderungen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms nicht immer eingehalten werden. Entsprechend des „Leitfadens Energieeinsparung und Denkmalschutz“ werden im Einzelfall Ausnahmen gewährt.
  • Bisher wurden die Kosten für den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen (150 Euro pro abgebautem Gerät) und für die Optimierung der Wärmeverteilung an einer bestehenden Anlage, wenn Sie den Heizkessel nicht erneuert haben (25 % der Optimierungskosten) gefördert. Diese Förderung wurde zum 31.08.2010 gestrichen.
  • Eine Übersicht der Förderprogramme der KfW können sie hier erhalten.

BAFA

  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Solarkollektoranlagen, Biomassekessel und Wärmepumpenanlagen mit Investitionszuschüssen gefördert werden. Die im Frühjahr verhängte Sperrung des Programms wurde im Juli wieder aufgehoben. Seitdem gilt jedoch die in einzelnen Anforderungen verschärfte neue Richtlinie.
  • Das BAFA fördert die Vor-Ort-Energieberatung mit 300,- € (Ein- bzw. Zweifamilienhaus) bzw. 360,- € (Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten). Die aktuelle Richtlinie und weitere Hinweise hierzu können Sie hier nachlesen.
  • Die Investtioneförderung für KWK-Anlagen (z.B. Mini-BHKW wurde vom BAFA wieder aufgehoben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Stromeinspeisung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zu erhalten.

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