Machbarkeitsstudie

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Gebäude gestaltet und sinnvoll genutzt werden kann. Mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie erhalten Bauherren alle baufachlichen Unterlagen für ihre Finanzierung. Durch dieses schrittweise Herangehen können Sie frühzeitig die Kosten des Projektes eingrenzen und Ihre Finanzierung realistisch abschätzen. Damit können Sie die weiteren Schritte entspannter angehen, ohne bereits frühzeitig zu hohe Verpflichtungen eingegangen zu sein.

Die Machbarkeitsstudie beinhaltet folgende Leistungen:

Bestandsaufnahme:

Ziel der Bestandsaufnahme ist es, die zeichnerische Grundlage für die weitere Planung zu erhalten.

Die Bestandsaufnahme beinhaltet folgende Leistungen:

  • Einholen der Basisinformationen zum Grundstück

  • Zeichenerische Bestandsaufnahme vor Ort

  • Fotodokumentation vor Ort

  • Übertragen der Zeichnung in CAD

  • Übergabe der Bestandsaufnahme

Weitere Informationen zur Bestandsaufnahme finden Sie hier.

Hinweis: Die Bestandsaufnahme ist eine „Besondere Leistung“ und damit nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst.

Bestandsanalyse

Ziel der Bestandsanalyse ist es, den Zustand des Gebäudes zu erfassen. Sie erfahren, welche Schäden vorhanden sind und welche Fachleute Sie ggf. für weitere Untersuchungen sinnvollerweise hinzuziehen.

Die Bestandsanalyse beinhaltet folgende Leistungen:

  • Recherche nach historischen Unterlagen im Stadtarchiv, der Fotothek der SLUB oder beim Landesamt für Denkmalpflege. Diese Aufgabe können Sie als Bauherr auch optional in Eigenleistung übernehmen!

  • Begutachtung des Gebäudes vor Ort im Hinblick auf Bauschäden, vorrangig Feuchte- und Holzschutzschäden

  • Fotodokumentation der Schäden vor Ort

  • Beschreibung der Schäden in einer Bauschadensdokumentation

  • Eintragung der Bauschäden in die Bestandszeichnungen

Hinweis: Die Bestandsanalyse ist eine „Besondere Leistung“ und damit nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst.

Bedarfsermittlung

Ziel der Bedarfsermittlung ist es, möglichst viele Informationen zu den Rahmenbedingungen des Projektes und Ihren Wünschen herauszufinden.

Die Bedarfsermittlung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Sie erhalten von uns einen Fragebogen zur Bedarfsplanung in dem wir die Rahmenbedingungen des Projektes abfragen

  • Wir treffen uns zu einer gemeinsamen Besprechung Ihrer individuellen Wünsche. Sie erhalten ein Protokoll dieses Treffens, das für uns die Grundlage der Vorentwurfsplanung wird.

  • Wir beraten Sie zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, zu Finanzierungsöglichkeiten und bei der Auswahl von Fachplanern und anderer Projektbeteiligter

Hinweis: Die Bedarfsermittlung entspricht der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Vorentwurf

Ziel des Vorentwurfs ist es, die Variante herauszuarbeiten, die in der Energieberatung und der Kostenschätzung und später in der Entwurfsplanung weiterbearbeitet werden soll. Dabei werden mehrere Varianten untersucht und auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft.

Der Vorentwurf beinhaltet folgende Leistungen:

  • Wir werten die Bedarfsermittlung aus

  • Sie erhalten Vorentwurfszeichnungen in Form von Handskizzen oder als CAD-Zeichnungen mit bis zu 3 Varianten im Maßstab 1:100, aus denen Sie Ihre Vorzugsvariante wählen. Änderungswünsche (bis zu einer zusätzlichen Variante) arbeiten wir ein.

  • Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit

  • Wir führen protokollierte Vorverhandlungen mit Genehmigungsbehörden

  • Wir beraten Sie zum weiteren Projektablauf und erläutern den weiteren terminlichen Ablauf

  • Bevor Sie abschließend eine Kostenschätzung und eine Flächenberechnung für die abgestimmte Vorzugsvariante erhalten, erstellen wir die nachfolgend beschriebene Energieberatung, die wir in die Kostenschätzung einarbeiten.

Ziel dieses Verfahrens ist es, die Kosten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sicherer kalkuieren zu können.

Hinweis: Der Vorentwurf entspricht der Vorplanung (Leistungsphase 2) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Energieberatung

Die Energieberatung führen wir als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusste Vor-Ort-Energieberatung durch, Ziel der Vor-Ort-Energieberatung ist es, eine umsetzbare Variante für die energetische Sanierung herauszuarbeiten, die es dem Bauherrn im Regelfall ermöglicht, staatliche Zuschüsse über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.

Die Vor-Ort-Energieberatung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Erfassung des Ist- Zustandes des Gebäudes oder der Wohnung an Ort und Stelle, insbesondere der bautechnischen, physikalischen und heizungstechnischen Gegebenheiten,

  • Erstellung eines umfassenden schriftlichen Beratungsberichtes,

  • Erörterung der aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis

Gefördert wird die Beratung für Gebäude- und Wohnungseigentümer, bei deren Gebäude der Bauantrag vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde.

Weitere Informationen zur Energieberatung finden Sie hier.

Hinweis: Die Energieberatung ist eine „Besondere Leistung“ und damit nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst.

Interessiert? Hier können Sie uns unverbindlich anfragen!